Kapitel 235 Es gibt Märtyrer, die gewaschen werden und für die das Totengebet gesprochen wird…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 235 Es gibt Märtyrer, die gewaschen werden und für die das Totengebet gesprochen wird, wogegen andere, die im Krieg gegen die Ungläubigen gefallen sind, ohne Waschung und ohne Gebet begraben werden

Hadith 1353: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Die Märtyrer sind fünf: Einer, der an der Pest (Seuchen) stirbt, der Magenkranke (Krankheiten), der Ertrunkene, der unter Schutt stirbt, und der Kämpfer für die Sache Allahs.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1354: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat einige Gefährten gefragt und gesagt: “Wen zählt ihr als Märtyrer?” Sie sagten: O Gesandter Allahs, wer auf dem Weg Allahs getötet wird, ist ein Märtyrer. Er (s.a.s.) sagte: “Dann wären die Märtyrer meiner Gemeinde wahrlich nur wenige!” Sie fragten: Also, wer sind die Märtyrer, O Gesandter Allahs? Er (s.a.s.) erwiderte: “Der auf dem Weg Allahs getötet wird, der ist ein Märtyrer, der für die Sache Allahs stirbt, der ist ein Märtyrer, der durch die Pest (Seuchen) stirbt, der ist ein Märtyrer, der durch Magenkrankheit (Krankheiten) stirbt, ist ein Märtyrer, und der Ertrunkene ist ein Märtyrer.” (Muslim)

Hadith 1355: ‘Abdullah Ibn ‘Amru Ibn-ul-‘As (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Wer bei der Verteidigung seines Vermögens getötet wird, der gilt als Märtyrer.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1356: Abul-A‘war Sa‘id Ibn Zaid Ibn ‘Amru Ibn Nufail – er ist einer der zehn Gefährten (r), welchem der Prophet (s.a.s.) das Paradies verkündet hat – berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen: “Wer bei der Verteidigung seines Vermögens getötet wird, der gilt als Märtyrer, wer bei der Selbstverteidigung getötet wird, der gilt als Märtyrer, wer wegen seiner Religion getötet wird, der gilt als Märtyrer und wer bei der Verteidigung seiner Familie getötet wird, der gilt als Märtyrer.”
(Abu Dawud und At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: Ein guter bis starker Hadith)

Hadith 1357: Abu Huraira (r) berichtete: Ein Mann kam zum Gesandten Allahs (s.a.s.) und sagte: O Gesandter Allahs, was soll ich tun, wenn ein Mann zu mir kommt und mein Geld rauben will? Er (s.a.s.) erwiderte: “Gib ihm dein Geld nicht!” Er fragte: Und wenn er gegen mich kämpft? Er (s.a.s.) erwiderte: “Dann bekämpfe ihn!” Er fragte: Und wenn er mich tötet? Er (s.a.s.) erwiderte: “Dann bist du ein Märtyrer!” Er fragte: Und wenn ich ihn (dabei) töte? Er (s.a.s.) erwiderte: “Dann kommt er in das Höllenfeuer!” (Muslim)