Kapitel 237 Der Vorrang der guten Behandlung der Sklaven

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Und dient Allah und setzt Ihm nichts zur Seite, und (erweist) Güte den beiden Eltern, den Verwandten, den Waisen und den Bedürftigen, dem Nachbarn, sei er verwandt oder aus der Fremde, dem Gefährten an eurer Seite und dem Wanderer und denen, die ihr von Rechts wegen besitzt (Sklaven oder Gefangene)) (4:36)

Hadith 1360: Al-Ma’rur Ibn Suwaid berichtete: Ich sah, wie Abu Dharr (r) ein Gewand trug, während sein Sklave das gleiche trug. Ich fragte ihn danach und er sagte, dass er zur Zeit des Gesandten Allahs (s.a.s.) einen Mann beschimpfte und ihn wegen seiner Mutter (sie war eine Sklavin) verächtlich gemacht hatte. Daraufhin sagte der Prophet (s.a.s.) zu Abu Dharr: “In dir sind immer noch Spuren der Dschahiliyya! Sie sind eure Brüder, die Allah euch als Diener in eure Hände gab. Also, wer einen Bruder unter seiner Hand (als Sklave) hat, der soll ihm zu Essen geben von dem, was er selbst isst und ihm zum Kleiden geben von dem, womit er sich selbst kleidet. Tragt ihnen nicht das auf, was über ihre Kraft hinausgeht und wenn ihr ihnen etwas auftragt das über ihre Kraft hinausgeht, helft ihnen dabei!” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1361: Abu Huraira (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) hat gesagt: “Wenn der Diener einem von euch das Essen serviert, soll er ihn entweder zu sich setzen lassen (und mit ihm gemeinsam essen), oder ihm ein oder zwei Bissen davon reichen, denn er hat es ja zubereitet.” (Al-Bukhari)