Kapitel 245 Das Gedenken Allahs im Stehen, im Sitzen, im Liegen, in der Rede und im Zustand der…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 245 Das Gedenken Allahs im Stehen, im Sitzen, im Liegen, in der Rede und im Zustand der Verunreinigung und während der monatlichen Periode. Ausgenommen ist das Berühren des Quran für den, der sich in der größeren Verunreinigung befindet und die, die ihre monatliche Periode hat

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Fürwahr sind in der Erschaffung der Himmel und der Erde und im Aufeinanderfolgen von Nacht und Tag gewiss (deutliche) Zeichen für diejenigen, die Verstand haben, die Allahs gedenken im Stehen, Sitzen und (Liegen) auf ihren Seiten….) (3:190-191)

Hadith 1444: ‘Aischa (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) pflegte Allahs bei jeder Gelegenheit zu gedenken. (Muslim)

Hadith 1445: Ibn ‘Abbas (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) hat gesagt: “Wenn einer von euch zu seiner Frau kommt, sollte er sagen: Im Namen Allahs! O Allah, halte den Satan von uns fern, und halte auch das vor dem Satan fern, was Du für uns bestimmt hast; und wenn es den (Eheleuten) beschieden ist, dass sie ein Kind bekommen, so wird der Satan ihm niemals schaden können.” (Al-Bukhari und Muslim)