Kapitel 257 Das Verbot, Gehörtes aus niederen Beweggründen weiterzugeben

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Und gehorche keinem Schwüremacher, der verächtlich ist, der umhergeht, um üble Nachreden zu verbreiten.) (68:10-11)

(Kein Wort äußert er (der Mensch), ohne dass neben ihm ein wachsamer Wächter ist.) (50:18)

Hadith 1536: Hudhaifa (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Ein Verbreiter von üblen Nachreden wird nicht ins Paradies kommen!” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1537: Ibn ‘Abbas (r) berichtete: Als der Gesandte Allahs (s.a.s.) einmal an zwei Gräbern vorbeikam sagte er: “Wahrlich die beiden (Toten) leiden, und dies ist nicht wegen einer großen Sache, aber doch wegen etwas Schwerwiegendem: Der eine von ihnen pflegte üble Nachreden zu verbreiten und der andere pflegte zu urinieren, ohne sich (ordentlich) zu verbergen.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1538: Ibn Mas’ud (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) hat gesagt: “Soll ich euch nicht mitteilen, was Al-‘Adah ist? Es ist die boshafte Verleumdung und die Verbreitung von üblen Nachreden unter den Leuten.” (Muslim)
Der Verfasser erklärt: ‘Adah bedeutet: Lüge; (öffentliche) ungerechte Verleumdung. Das Wort ‘Adah selber ist ein Verbalsubstantiv, abgeleitet von (‘adaha)