Kapitel 263 Das strenge Verbot, falsches Zeugnis abzulegen

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(..und meidet falsche Aussagen!) (22:30)

(Und verfolge nicht das, wovon du keine Kenntnis hast..) (17:36)

(Kein Wort äußert er (der Mensch), ohne dass neben ihm ein wachsamer Wächter ist.) (50:18)

(Wahrlich, dein Herr ist auf der Hut.) (89:14)

(Und diejenigen, die nicht Falsches bezeugen) (25:72)

Hadith 1550: Abu Bakra (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte zu uns: “Soll ich euch die übelsten Sünden nennen?” Wir sagten: Aber bitte, O Gesandter Allahs! Er (s.a.s.) sagte: “Allah jemanden beigesellen und die Pflichtvergessenheit den Eltern gegenüber.” Er (s.a.s.) lag leicht geneigt, dann richtete er sich auf und sagte: “Und vor allem das falsche Zeugnis!” Er (s.a.s.) wiederholte diesen Satz so oft, dass wir wünschten, er möge aufhören! (Al-Bukhari und Muslim)