Kapitel 265 Die Zulässigkeit Sünder zu verfluchen, jedoch ohne Namensnennung

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Wahrlich, möge Allahs Fluch die Ungerechten treffen!) (11:18)

(So wird ein Rufer zwischen ihnen (1) rufen: “Allahs Fluch über die Ungerechten!) (7:44)


(1) d.h.: zwischen den Bewohnern des Paradieses und der Hölle.

Es steht fest in den authentischen Überlieferungen, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Allahs Fluch über diejenige, die ihr Haar mit dem von einer anderen verlängert oder verlängern lässt!” Und er (s.a.s.) sagte auch: “Allahs Fluch über die Wucherer!” Weiterhin verfluchte er diejenigen, die Bilder u.a. schaffen. In einem anderen Hadith sagte er (s.a.s.): “Allahs Fluch über denjenigen, der die Grenzen eines Grundstückes verändert!” Und ebenso sagte er (s.a.s.): “Allahs Fluch über den Dieb, der (sogar) ein Ei stiehlt!” Wieder in einem anderen Hadith sagte er (s.a.s.): “Allahs Fluch über denjenigen, der seine Eltern verflucht!” Und wiederum sagte er (s.a.s.): “Allahs Fluch über denjenigen, der schlachtet, ohne Allahs zu gedenken!” Weiterhin sagte er (s.a.s.): “Wer hier eine ketzerische Neuerung einführt oder einen Ketzer beherbergt, über den sei der Fluch Allahs, der Engel und aller Menschen.” Weiterhin sagte er (s.a.s.): “O Allah! Verfluche Ri‘l, Dakwan und ‘Usaiyya, da sie Allah und Seinem Gesandten nicht gehorchten!” Dies sind drei arabische Stämme. Er (s.a.s.) sagte auch: “Allah verfluchte die Juden, welche die Gräber ihrer Propheten als Gebetsstätten benutzten!” Und dass er (der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat): “Allah verfluchte die Männer, die sich wie Frauen herrichten, sowie die Frauen, die sich wie Männer herrichten.” All diese vorher erwähnten Worte findet man in den Büchern der authentischen Überlieferungen; einige in den beiden Büchern von Bukhari und Muslim und einige sind in einem der beiden. Hier wollte ich diese Überlieferungen nur kurz erwähnen, doch werde ich die meisten von ihnen an der geeigneten Stelle in diesem Buch – so Allah will – erwähnen.