Kapitel 266 Das Verbot, Muslime ohne Grund zu beleidigen

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Und diejenigen, die den gläubigen Männern und den gläubigen Frauen ungerechterweise Ungemach zufügen, laden auf sich Verleumdung und offenkundige Sünde.) (33:58)

Hadith 1559: Ibn Mas’ud (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Das Beschimpfen eines Muslims ist eine schwere Übertretung, gegen ihn zu kämpfen ist eine Verleugnung.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1560: Abu Dharr (r) berichtete, dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Ein Mann soll einen anderen nicht der Lasterhaftigkeit oder des Unglaubens beschuldigen, sonst fällt dies auf ihn zurück, wenn der Gegner unschuldig ist.” (Al-Bukhari)

Hadith 1561: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wenn zwei sich gegenseitig beleidigen, trägt derjenige, der angefangen hat die Schuld, bis der Unschuldige hiernach vergibt.” (Muslim)

Hadith 1562: Abu Huraira (r) berichtete: Man brachte dem Propheten (s.a.s.) einen Betrunkenen, da sprach er (s.a.s.): “Schlagt ihn!” Abu Huraira (r) berichtete: Manche von uns schlugen mit der Hand, manche mit der Schuhsohle und manche mit dem Gewand. Als er verschwand, sagte jemand von uns: Möge Allah dich in Schande stürzen! Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): “Sagt dies nicht! Helft nicht dem Satan gegen ihn!” (Al-Bukhari)

Hadith 1563: Abu Huraira (r) berichtete, dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Wer seinen Sklaven der Unzucht beschuldigt, der wird dafür am Jüngsten Tag vorschriftsgemäß bestraft, es sei denn, dass es so war, wie er behauptete.” (Al-Bukhari und Muslim)