Kapitel 267 Das Verbot, Verstorbene ungerechterweise und ohne legitimen Grund zu beleidigen

Dieser legitime Grund ist die Warnung, den Verstorbenen nachzuahmen in seiner Neuerung und Lasterhaftigkeit usw. Diesbezüglich wurde Aya (33:58) und die Überlieferungen im vorigen Kapitel erwähnt.

Hadith 1564: ‘Aischa (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Schimpft nicht über die Toten, denn sie sind bereits durch ihre Taten (gute oder schlechte) bei dem angelangt, was sie vorausgeschickt haben.” (Al-Bukhari)