Kapitel 268 Das Verbot des Verletzens

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Und diejenigen, die den gläubigen Männern und den gläubigen Frauen ungerechterweise Ungemach zufügen, laden auf sich Verleumdung und offenkundige Sünde.) (33:58)

Hadith 1565: ‘Abdullah Ibn ‘Amru Ibn-ul-’As (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Der (wahre) Muslim ist derjenige, vor dessen Zunge und Hand die Muslime sicher sind. Und der (wahre) Auswanderer ist derjenige, der meidet, was Allah verboten hat.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1566: ‘Abdullah Ibn ‘Amru Ibn-ul-’As (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wer dem Höllenfeuer entrückt und ins Paradies geführt werden möchte, zu dem soll der Tod kommen, während er an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt; und er soll die Menschen genauso behandeln, wie er sich wünscht von ihnen behandelt zu werden.” (Muslim)

Der Verfasser kommentiert: Dies ist ein Teil des langen Hadith (Nr. 668) im Kapitel (80) über die Pflicht, den zuständigen Befehlshabern zu gehorchen.