Kapitel 269 Das Verbot, sich gegenseitig zu hassen, zu boykottieren…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 269 Das Verbot, sich gegenseitig zu hassen, zu boykottieren und einander den Rücken zuzukehren

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Die Gläubigen sind doch Brüder.) (49:10)

(O die ihr glaubt, wer von euch sich von seinem Glauben abkehrt, wahrlich, über den erhebt Allah ein Volk, das Er liebt und das Ihn liebt, sanftmütig gegen die Gläubigen und hart gegen die Ungläubigen) (5:54)

(Muhammad ist der Gesandte Allahs, und diejenigen, die mit ihm sind, sind hart gegen die Ungläubigen, doch barmherzig untereinander) (48:29)

Hadith 1567: Anas (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: “Ihr sollt euch gegenseitig nicht hassen, nicht beneiden, nicht einander den Rücken zukehren, nicht einander boykottieren; und seid (wahre) Diener Allahs, in Bruderschaft zueinander. Es ist nicht zulässig, dass ein Muslim seine Beziehung zu seinem Glaubensbruder für einen längeren Zeitraum als drei Tage abbricht.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1568: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Die Tore des Paradieses werden am Montag und am Donnerstag geöffnet. Da wird jedem Diener, der Allah nichts zur Seite setzt vergeben, außer einem, der Hass gegen seinen Glaubensbruder hegt. Es wird gerufen: Gewährt diesen beiden Aufschub, bis sie sich versöhnen! Gewährt diesen beiden Aufschub, bis sie sich versöhnen!” (Muslim)

In einer anderen Version von Muslim steht: “Die Werke (der Menschen) werden jeden Montag und jeden Donnerstag (Allah) unterbreitet.”