Kapitel 27 Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 27 Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Wer immer die Gebote Allahs in Ehren hält, so ist es gut für ihn bei seinem Herrn.) (22:30)

(Und wer die Gebote Allahs in Ehren hält, so ist dies ein Zeichen von Frömmigkeit des Herzens.) (22:32)

(So richte niemals deine Augen begehrlich auf das, was Wir einem Teil von ihnen genießen lassen, und sei nicht traurig ihretwegen, und senke deinen Fittich (in Barmherzigkeit) auf die Gläubigen.) (15:88)

(Wer einen Menschen tötet – es sei denn als Sühne für einen Mord oder um Unheilstiften auf Erden zu verhindern -, dann ist es, als ob er die gesamte Menschheit getötet habe. Und wer einen Menschen am Leben erhält, dann ist es, als ob er die gesamte Menschheit am Leben erhalten hätte.) (5:32)

Hadith 222: Abu Musa (al-Asch’ari) (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Der wahre Gläubige steht dem anderen Gläubigen bei, als wären sie ein festgefügter Bau; jeder Teil hält und verstärkt den anderen.” Um dies zu verdeutlichen verschlang der Prophet (s.a.s.) die Finger einer Hand mit denen der anderen. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 223: Abu Musa (r) überlieferte auch, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Wenn irgendjemand unsere Moscheen oder Märkte besucht und dabei einen Pfeil oder Speer mit sich trägt, sollte er das spitze Ende davon mit seiner Hand bedecken, damit es keinen Muslim verletzen kann.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 224: An-Nu’man ibn Baschir (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Das Gleichnis der Gläubigen in ihrer gegenseitigen Freundschaft und Barmherzigkeit, sowie ihrem Mitgefühl füreinander ist wie der Körper eines Menschen: Wenn ein Glied leidet, so leidet der ganze Körper an Schlaflosigkeit und Fieber.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 225: Abu Huraira (r) überlieferte, dass der Prophet (s.a.s.) (seinen Enkel) al­ Hasan ibn ‘Ali (r) in Anwesenheit des al-Aqra’ ibn Habis küsste. Daraufhin kommentierte al-Aqra’: Ich habe zehn Söhne, und nie habe ich einen von ihnen geküsst. Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sah ihn an und sagte: “Wer kein Erbarmen (mit anderen) hat, der hat keinen Anspruch auf Erbarmen.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 226: ‘Aischa (r) berichtete: Einige Araber vom Lande besuchten den Gesandten Allahs (s.a.s.) und fragten ihn: Küsst ihr eure Söhne? Er (s.a.s.) sagte: “Ja!” Da sagten sie: Bei Allah, wir küssen unsere nie! Daraufhin sagte er (s.a.s.) : “Wie kann ich euch helfen, wenn Allah aus euren Herzen die Barmherzigkeit entfernt hat?” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 227: Es überlieferte Dscharir ibn ‘Abdullah (r), dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: ” Allah hat kein Erbarmen mit jemandem, der sich anderer nicht erbarmt.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 228: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Wenn jemand von euch die Gelegenheit hat die Menschen im Gebet anzuführen, sollte er dieses kurz fassen, denn unter denen, die hinter ihm beten, könnten solche sein, die schwach, krank oder alt sind. Wenn du jedoch allein betest, kannst du solange (Suren) rezitieren, wie du magst.” (Al-Bukhari und Muslim) Nach einer anderen Version “könnten unter ihnen auch solche sein, die einige Besorgungen erledigen müssen.”

Hadith 229: ‘Aischa (r) erzählte: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) unterließ einige Tätigkeiten die er gerne verrichtet hätte nur aus Furcht, dass seine Gefolgsleute damit beginnen würden das Gleiche zu tun, und dass es für sie verpflichtend werden könnte. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 230: ‘Aischa (r) berichtete auch, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) aus Barmherzigkeit seinen Gefährten verbot, zwei Tage hintereinander zu fasten, ohne dazwischen etwas zu essen oder zu trinken. Da sagten sie zu ihm: Aber du fastest ständig auf diese Weise. Er (s.a.s.) sagte: “Ich bin nicht wie ihr. Mein Herr verleiht mir die Kraft von einem, der nachts mit Speise und Trank versorgt wird.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 231: Abu Qatada al-Harith ihn Rib’i (r) überlieferte, dass der Prophet (s.a.s.) sagte: “Es kommt vor, dass ich beabsichtige ein langes Gebet zu verrichten, und während des Gebetes höre ich das Weinen eines Babys. Dann kürze ich mein Gebet ab, damit seine Mutter nicht leiden muss.” (Al-Bukhari)

Hadith 232: Es überlieferte Dschundub ibn ‘Abdullah (r), dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Wer das Frühgebet verrichtet, begibt sich unter den Schutz Allahs. Du sollst dich darum so verhalten, dass Allah dich nicht aufrufen muss, Rechenschaft abzulegen. Wenn Allah jemanden aufruft Rechenschaft abzulegen und er wird für mangelhaft befunden, dann wird er ins Höllenfeuer geschickt wer­ den.” (Muslim)

Hadith 233: Ibn ‘Umar (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Ein Muslim ist der Bruder eines jeden Muslims: Er soll ihn nicht unterdrücken und ihn nicht seinem Feind ausliefern. Wer seinem Bruder hilft, dem wird Allah helfen. Und wer einem Muslim bei der Beseitigung seiner Sorgen hilft, dem wird Allah bei seinen Sorgen am Tag des Gerichts helfen. Ebenso wird Allah demjenigen, der die Schwächen eines anderen Muslim verdeckt, am Tag des Gerichts seine Fehler verbergen.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 234: Abu Huraira (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Ein Muslim ist der Bruder des anderen Muslims. Weder betrügt er ihn, noch belügt er ihn und er lässt ihn nicht im Stich. Alles was einem Muslim gehört, seine Ehre, sein Besitz und sein Blut, ist für einen anderen Muslim verboten (haram). Die Gottesfurcht ist hier (im Herzen). Es ist schlimm genug, wenn jemand seinen muslimischen Bruder verächtlich behandelt.” (At-Tirmidhi)
Dies ist ein guter Hadith (hasan)

Hadith 235: Abu Huraira (r) überlieferte auch, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Seid nicht neidisch aufeinander und überbietet (einander beim Handel) nicht! Hasst nicht einander! Wendet euch nicht voneinander ab! Unterbietet einander nicht (beim Kauf), sondern seid im Dienste Allahs Brüder! Ein Muslim ist der Bruder eines jeden Muslims: Er fügt ihm kein Unrecht zu, er verachtet ihn nicht und er lässt ihn nicht im Stich. Die Gottesfurcht (Taqwa) ist hier (im Herzen).” Dabei zeigte er dreimal auf seine Brust. “Es ist schlimm genug, wenn jemand seinen muslimischen Bruder verächtlich behandelt. Blut, Besitz und Ehre eines jeden Muslims sind für einen anderen Muslim verboten (haram).” (Muslim)

Hadith 236: Es überlieferte Anas (r), dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Keiner von euch ist gläubig, bis er für seinen Bruder wünscht, was er für sich selbst wünscht.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 237: Anas (r) überlieferte auch, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Hilf deinem Bruder, gleich ob er ein Unterdrücker ist oder unterdrückt wird.” Darauf fragte ein Mann: Oh Gesandter Allahs! Ich sehe ein ihm zu helfen, wenn er unterdrückt wird; doch bitte sag mir, wie kann ich ihm denn helfen, wenn er ein Unterdrücker ist? Er (s.a.s.) antwortete: “Hindere ihn, Unrecht zu tun. Denn ihn daran zu hindern, ist eine Hilfe für ihn.” (Al-Bukhari)

Hadith 238: Abu Huraira (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Ein Muslim hat einem anderen Muslim gegenüber fünf Pflichten, das sind:
1) Die Erwiderung seines Grußes.
2) Ihn zu besuchen, wenn er krank ist.
3) Seinen Begräbniszug zu begleiten.
4) Seine Einladung anzunehmen.
5) Beim Niesen, wenn er sagt, sollst du mit “Yarhamuk Allah” (1) antworten.”
(Al-Bukhari und Muslim)

Nach einer anderen Version bei Muslim hat man “als Muslim einem anderen Muslim gegenüber sechs Pflichten:” Man fragte ihn: Was sind sie, oh Gesandter Allahs? Er (s.a.s.) sagte:
1) “Wenn du ihn triffst, grüße ihn (indem du As-salamu alaikum (2) sagst).
2) Wenn er dich einlädt, sollst du seine Einladung annehmen.
3) Wenn er dich um Rat bittet, rate ihm aufrichtig.
4) Wenn er niest und Allah (mit den Worten Alhamdu lillah) lobt, dann antworte ihm (mit den Worten “Yarhamuk Allah”).
5) Wenn er krank ist, sollst du ihn besuchen.
6) Wenn er gestorben ist, folge ihm (seinem Begräbniszug).”

(1) Auf Deutsch bedeutet dies: « Allah habe Erbarmen mit dir!»
(2) Auf Deutsch bedeutet dies: «Friede sei mit euch!»

Hadith 239: Abu ‘Umara al-Bara’ ihn ‘Azib (r) sagte: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat uns sieben Dinge zu Pflichten gemacht und sieben Dinge verboten: Er (s.a.s.) befahl uns:
1) “Die Kranken zu besuchen.
2) Einem Begräbniszug zu folgen.
3) Jemandem, der niest, (mit den Worten ) Allahs Erbarmen zu wünschen.
4) den Eidleistenden bei Erfüllung seines Eides zu unterstützen.
5) Den Unterdrückten zu helfen.
6) Eine Einladung anzunehmen.
7) Den Friedensgruß zu verbreiten.”

Er (s.a.s.) verbot uns:
1) “Goldene Ringe zu tragen,
2) aus silbernen Bechern zu trinken,
3) auf rohseiden gepolsterten Sätteln zu sitzen,
4) seidene,
5) halbseidene,
6) aus Brokat oder
7) aus Seidenbrokat gefertigte Kleidung zu tragen.”

In einer anderen Version steht unter den sieben Geboten auch “die Mithilfe bei der Suche nach Verlorenem.” (Al-Bukhari und Muslim)