Kapitel 270 Das Verbot des Neides

Gemeint ist, dass man einem Menschen die Wohltaten Allahs, seien es weltliche oder religiöse, nicht gönnt.
Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Oder beneiden sie etwa die Menschen um das, was Allah ihnen aus Seiner Huld gegeben hat….) (1) (4:54)

(1) Gemeint sind die Nichtmuslime, die den Arabern nicht gönnen, dass Allah ihnen den Propheten Muhammed gesandt hat. Sie dachten, dass das Prophetentum nur auf sie beschränkt wäre.

Diesbezüglich siehe auch den von Anas überlieferten Hadith (Nr. 1567) im vorigen Kapitel.

Hadith 1569: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: “Hütet euch vor Neid, denn der Neid verschlingt die guten Taten wie das Feuer das Brennholz – oder er sagte – das Gras verschlingt.” (Abu Dawud)