Kapitel 279 Das Verbot der Arroganz und der Ungerechtigkeit

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Darum erklärt euch nicht selbst für rein; denn Er weiß gewiss, wer aufrichtig ist.) (53:32)

(Zu strafen sind solche, die den Menschen Unrecht antun und auf Erden freveln ohne Rechtfertigung. Jenen ist eine schmerzliche Strafe bestimmt worden.) (42:42)

Hadith 1589: ‘Iyad ibn Himar (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Allah – Hocherhaben ist Er – offenbarte mir: Seid bescheiden, auf dass ihr euch nicht gegeneinander vergeht, und dass ihr nicht einander zu übertrumpfen sucht.” (Muslim)

Der Verfasser sagt: Vergehen bedeutet Verletzen, Überfall, Anmaßung.

Hadith 1590: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wenn ein Mann (anmaßend) sagt: Die Menschen sind sehr verdorben, dann ist er selber am schlimmsten betroffen.” (Muslim)

Der Verfasser erklärt: Es ist dem Anmaßenden verboten, sich gefällig zu sein, die Menschen zu verachten und über ihnen zu stehen, denn dies ist eine Sünde. Wer dies aber aus Kritik an der Unmoral der Leute sagt, weil sie ihre religiösen Pflichten vernachlässigen, und weil er über sie und ihren Glauben betrübt ist, der ist gerechtfertigt. Dies ist auch die Erklärung berühmter Gelehrter, die darüber ausführlich diskutierten, wie Imam Malik ibn Anas, Al-Khatabi, Al-Hamaidi u.a. Dies wurde von mir in meinem Buch Al-Adhkar (‘Das Gedenken an Allah’) behandelt.