Kapitel 281 Es ist nicht zulässig, dass zwei Leute in Anwesenheit einer dritten Person…

Vollständige Überschrift:
Kapitel -281- Es ist nicht zulässig, dass zwei Leute in Anwesenheit einer dritten Person vertraulich miteinander reden, indem sie flüstern oder dies in einer für die dritte Person unverständlichen Sprache tun, außer wenn es erforderlich ist

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Geheime Verschwörung ist gewiss von Satan..) (58:10)

Hadith 1598: ‘Abdullah ibn ‘Umar (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wenn drei Leute zusammen sind, sollen nicht zwei von ihnen unter Ausschluss des Dritten miteinander flüstern.” (Al-Bukhari und Muslim)

In Abu Dawuds Überlieferung ist hinzugefügt: Abu Salih berichtete: Ich fragte Ibn ‘Umar: Und wenn es Vier sind? Er erwiderte: Dann schadet es keinem.

In der Version von Imam Malik in seinem Werk Al-Muwata berichtet ‘Abdullah ibn Dinar: Ich war mit Ibn ‘Umar zusammen beim Haus von Khalid ibn ‘Uqba auf dem Markt, als ein Mann kam, der mit ihm vertraulich reden wollte, während keiner außer mir mit Ibn ‘Umar war. Daraufhin rief er einen Mann herbei, so dass wir zu viert waren, dann sagte er zu mir und zu ihm: Bleibt ein wenig zurück, da ich den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Zwei Leute sollen nicht unter Ausschluss eines Dritten miteinander flüstern.”

Hadith 1599: Ibn Mas’ud(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wenn ihr zu dritt seid, dann sollen nicht zwei von euch unter Ausschluss des Dritten miteinander flüstern, bis ihr unter Leute kommt, denn dies stimmt ihn traurig.” (Al-Bukhari und Muslim)