Kapitel 282 Das Verbot von Grausamkeit dem Sklaven, dem Reittier, der Frau und dem…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 282 Das Verbot von Grausamkeit dem Sklaven, dem Reittier, der Frau und dem Kind gegenüber

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(..Und (erweist) Güte den Eltern, den Verwandten, den Waisen und den Bedürftigen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten an der Seite und dem Sohn des Weges (1) und denen (Sklaven), die ihr von Rechts wegen besitzt. Wahrlich Allah liebt nicht die Stolzen, die Prahler.) (4:36)

(1) Sohn des Weges bedeutet einen Reisenden, der auf Unterstützung der Mitmenschen angewiesen ist. Dies gilt auch für Obdachlose.

Hadith 1600: ‘Abdullah ibn ‘Umar (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Eine Frau wurde (schmerzlichst) bestraft wegen einer Katze die sie eingesperrt hatte, bis sie starb. Deswegen kam sie in die Hölle, denn weder gab sie ihr zu essen und zu trinken, noch ließ sie sie laufen, um vom Getier der Erde zu fressen.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1601: ‘Abdullah ibn ‘Umar (r) berichtete, dass er einmal an einigen Jugendlichen aus dem Stamm Quraisch vorbeiging, die einen Vogel als Zielscheibe nahmen und ihn mit Pfeilen beschossen. Der Vogelbesitzer bekam (im gegenseitigen Einvernehmen) jeden ihrer verfehlten Pfeile. Als sie Ibn ‘Umar sahen, gingen sie auseinander. Daraufhin sagte er: Wer hat dieses (Verbrechen) begangen? Möge Allah diesen Täter verdammen. Wahrlich, der Gesandte Allahs (s.a.s.) verfluchte denjenigen, der ein Lebewesen als Zielscheibe missbraucht. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1602: Anas (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) verboten hat, dass man Tiere als Zielscheibe benutzt. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1603: Abu ‘Ali Suwaid ibn Muqarrin (r) berichtete: Ich erlebte als einer der siebenköpfigen Nachkommenschaft des Muqarrin mit einer nur einzigen Sklavin, wie der Jüngste von uns sie einmal ohrfeigte. Daraufhin befahl uns der Gesandte Allahs (s.a.s.), sie freizulassen. (Muslim)

In einer anderen Version: der siebente unter meinen Geschwistern.

Hadith 1604: Abu Mas’ud Al-Badri (r) berichtete: Während ich einen jungen Sklaven auspeitschte, hörte ich eine Stimme hinter mir: “Wisse, Aba Mas’ud!”, aber ich konnte die Stimme vor Zorn nicht verstehen. Als der Sprechende näher kam, erkannte ich den Gesandten Allahs (s.a.s.), da sagte er: “Wisse, Aba Mas’ud, dass Allah mehr Macht über dich hat, als du über diesen Diener!” Daraufhin versprach ich, dass ich nie wieder einen Sklaven auspeitschen würde. (Muslim)

In einer anderen Version: und die Peitsche fiel aus meiner Hand aus Ehrfurcht vor ihm (s.a.s.).

In einer anderen Version von Muslim fügte er hinzu: Daraufhin sagte ich: O Gesandter Allahs! Nun lasse ich ihn frei um Allahs willen. Er (s.a.s.) erwiderte: “Wahrlich hättest du dies nicht getan, hätte das Höllenfeuer dich versengt.”

Hadith 1605: Ibn ‘Umar (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wer auch immer seinen Sklaven wegen einer nicht begangenen strafbaren Sünde schlägt oder ohrfeigt, muss ihn als Sühne dafür freilassen.” (Muslim)

Hadith 1606: Hischam ibn Hakim ibn Hizam (r) berichtete, dass er in Damaskus bei einigen Nicht-Arabern vorbeikam, die in der Sonne gefoltert wurden und auf deren Köpfe Öl gegossen wurde. Auf seine Frage danach wurde geantwortet, dass dies wegen des Nichtentrichtens der Grundsteuer sei – und in einer anderen Version wegen der Kopfsteuer. Da sagte Hischam: Ich bezeuge, dass ich den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Allah wird diejenigen, die die Menschen auf Erden foltern, foltern lassen.” Danach erschien er (Hischam) vor dem Herrscher und berichtete ihm davon, so ordnete dieser ihre Freilassung an. (Muslim)

Hadith 1607: Ibn ‘Abbas (r) berichtete: Als ein an der Stirn mit einem Brandzeichen versehener Esel an dem Gesandten Allahs (s.a.s.) vorbeiging, verabscheute er dies und sagte: “Bei Allah, ich würde ihn nur am äußersten Fleck im Gesicht brandmarken.” So ließ Ibn ‘Abbas seinen Esel an der obersten Stelle der Hinterbeine brandmarken, und damit war er der Erste, der diese Stelle der Hinterbeine brandmarken ließ. (Muslim)

Hadith 1608: Ibn ‘Abbas (r) berichtete auch: Als ein an der Stirn mit einem Brandzeichen versehener Esel am Propheten (s.a.s.) vorbeiging, sagte er: “Möge Allah denjenigen, der ihn brandmarken ließ, verfluchen!” (Muslim)

In einer anderen Version auch von Muslim, verbot der Gesandte Allahs (s.a.s.) das Schlagen ins Gesicht und das Brandmarken im Gesicht eines Tieres.