Kapitel 283 Das Verbot, ein Lebewesen mit dem Feuer zu züchtigen…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 283 Das Verbot, ein Lebewesen mit dem Feuer zu züchtigen, und sei es eine Ameise oder ähnliches Getier

Hadith 1609: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) schickte uns auf eine Mission und sagte: “Wenn ihr die beiden Soundso und Soundso – zwei Männer aus dem Stamme Quraisch – findet, dann verbrennt sie!” Als wir aber gehen wollten, sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): “Ich hatte euch befohlen, die beiden Soundso und Soundso zu verbrennen, aber keiner außer Allah darf mit dem Feuer strafen, also tötet sie nur, falls ihr sie erwischt.” (Al-Bukhari)

Hadith 1610: Ibn Mas’ud(r) berichtete: Wir waren mit dem Gesandten Allahs (s.a.s.) auf einer Reise zusammen. Während er sich kurz zurückzog, entdeckten wir ein brütendes Rothuhn mit seinen zwei Küken, und wir nahmen uns die Küken. So begann das Rothuhn mit den Flügeln (über uns) zu flattern. Als der Prophet (s.a.s.) eintraf sagte er: “Wer hat diesen Vogel unglücklich gemacht und ihn seiner Küken beraubt? Gebt ihm seine Küken zurück!” Als er einmal sah, dass wir einen Ameisenhügel verbrannten fragte er (s.a.s.): “Wer hat dies getan?” Wir sagten: Wir. Er (s.a.s.) erwiderte: “Keiner darf mit dem Feuer foltern, außer dem Allmächtigen Herrn des Feuers.”
(Abu Dawud, mit einer starken Überlieferungskette)