Kapitel 284 Es ist unzulässig, dass der verschuldete Reiche die Zahlung seiner Schulden…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 284 Es ist unzulässig, dass der verschuldete Reiche die Zahlung seiner Schulden an den fordernden Gläubiger aufschiebt

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Allah gebietet euch, die euch anvertrauten Güter, ihren Eigentümern zurückzugeben) (4:58)

(Und wenn einer von euch dem anderen etwas anvertraut, dann soll der, dem es anvertraut wurde, das ihm Anvertraute zurückgeben (2:283)

Hadith 1611: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Die Verzögerung der Schuldentilgung durch einen Reichen ist ein grobes Unrecht. Wenn das Recht zur Abzahlung gegenüber einem von euch zu einem anderen Mann übertragen wird, soll er das annehmen.” (Al-Bukhari und Muslim)