Kapitel 286 Die Unantastbarkeit des Vermögens der Waise

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Diejenigen, die das Vermögen der Waisen zu Unrecht aufzehren, verschlingen nur Feuer in ihren Bäuchen, und sie werden im Höllenbrand schmoren) (4:10)

(Und kommt dem Vermögen der Waise nicht nahe, es sei denn auf die bestgerechte Art..) (6:152)

(Und sie fragen dich nach den Waisen, so sprich: Verwirklichung ihrer Wohlfahrt ist am besten. Und wenn ihr euch mit ihnen zusammentut, dann sind sie eure Glaubensbrüder, und Allah weiß (wohl) zwischen dem Unheilstifter und dem aufrichtigen Wohltäter zu unterscheiden.) (2:220)

Hadith 1614: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: “Hütet euch vor den sieben schweren Sünden!” Man fragte: O Gesandter Allahs, welche sind diese? Er (s.a.s.) sagte: “Jemanden Allah zur Seite setzen (1), das Ausüben von (schwarzer) Magie, das Töten einer Seele ohne Recht, die Allah für unantastbar erklärt hat, die Wucherei, die Verzehrung des Eigentums von Waisen, die feige Flucht vor dem Feind und die Verleumdung der unschuldigen, gläubigen, arglosen Frauen.” (Al-Bukhari und Muslim)

(1) Dies bedeutet u.a. Götzen – oder Heiligendienerei, oder Allah jemanden als Partner – sei es ein Sohn, eine Frau oder ein Geist – zur Seite zu stellen.