Kapitel 29 Erledigung der Angelegenheiten der Muslime

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Oh die ihr glaubt! Verneigt euch und werft euch nieder und dient eurem Herrn und tut Gutes, auf dass ihr erfolgreich seid!) (22:77)

Hadith 244: Ibn ‘Umar (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Ein Muslim ist der Bruder eines jeden Muslims: Er soll ihn nicht unterdrücken und ihn nicht seinem Feind ausliefern. Wer seinem Bruder hilft, dem wird Allah helfen. Und wer einem Muslim bei der Beseitigung seiner Sorgen hilft, dem wird Allah bei seinen Sorgen am Tag des Gerichts helfen. Ebenso wird Allah demjenigen, der die Schwächen eines anderen Muslims verdeckt, am Tag des Gerichts seine Fehler verbergen.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 245: Abu Huraira (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Wer einem Gläubigen eine Sorge von den Sorgen dieser Welt nimmt, dem wird Allah eine Sorge von den Sorgen des Tages des Gerichts nehmen. Und wer einem Menschen in Bedrängnis Erleichterung verschafft, dem wird Allah in dieser Welt und im Jenseits Erleichterung verschaffen. Und wer einen Muslim schützt, den wird Allah schützen, im Diesseits und im Jenseits. Allah steht Seinem Diener bei, solange Sein Diener seinem Bruder beisteht. Kein Volk versammelt sich in einem der Häuser Allahs, um den Qur’an vorzutragen und ihn miteinander zu studieren, ohne dass innere Ruhe auf sie herabkommt, Barmherzigkeit sie umhüllt, die Engel sie umgeben, und Allah sie denen gegenüber erwähnt, die bei Ihm sind. Wer seine Taten (auf dem Weg zum Paradies) behindert, der wird durch seine Abstammung nicht befördert.” (Muslim)