Kapitel 290 Es ist unzulässig, eine fremde Frau oder einen schönen Knaben zu betrachten…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 290 Es ist unzulässig, eine fremde Frau oder einen schönen Knaben zu betrachten, ohne einen legitimen triftigen Grund

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren) (24:30)

(Wahrlich, das Ohr und das Auge und das Herz werden alle zur Rechenschaft gezogen.) (17:36)

(Er kennt die Verräterei der Blicke und alles, was die Herzen verbergen) (40:19)

(Wahrlich, dein Herr ist auf der Hut) (89:14)

Hadith 1622: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: “Jedem der Kinder Adams (gemeint sind alle Menschen) ist sein bestimmter Anteil der Unzucht vorgeschrieben, so ist es auch unvermeidlich, diese zu begehen: Die Augen begehen Unzucht durch (lüsterne) Blicke, die Ohren begehen Unzucht durch Zuhören, die Zunge begeht Unzucht durch Sprechen, die Hand begeht Unzucht durch Gewalttätigkeit, die Füße begehen Unzucht durch Schritte, das Herz begeht Unzucht durch Begehren und Verlangen, und die Geschlechtsorgane (1) stimmen zu oder nicht.” (Al-Bukhari und Muslim)
Dies ist die Version von Muslim, wobei die Version von Bukhari verkürzt ist.

(1) Das heißt, indem diese (Geschlechtsorgane) dies durchführen oder nicht.

Hadith 1623: Abu Sa‘id Al-Khudri (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: “Hütet euch vor dem Sitzen an den Wegen.” Man sagte: O Gesandter Allahs (s.a.s.) unsere Sitzungen sind doch notwendig, denn in ihnen besprechen wir unsere Angelegenheiten. Er (s.a.s.) er-widerte: “Wenn ihr darauf besteht, dann beachtet das Recht des Weges!” Man fragte: Und was ist das Recht des Weges, O Gesandter Allahs? Er (s.a.s.) sagte: “Haltet eure Blicke niedergeschlagen, belästigt niemanden, antwortet auf den Friedensgruß, gebietet das Gute und verbietet das Üble.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1624: Abu Talha Zaid ibn Sahl (r) berichtete: Wir saßen (wie gewöhnlich) im Vorhof und unterhielten uns, als der Gesandte Allahs (s.a.s.) vorbeikam, dann blieb er stehen und fragte uns: “Was ist mit euch, dass ihr an den Wegen sitzt? Ihr sollt die Straßensitzungen meiden!” Wir erwiderten: Wir sitzen nicht, um Unheil zu verrichten: Wir tauschen Erinnerungen aus und unterhalten uns. Da sagte er (s.a.s.): “Wenn dies sein muss, dann erfüllt die Pflichten dem Weg gegenüber: Niederschlagen der Blicke, Erwidern des Grußes und anständiges Reden.” (Muslim)

Hadith 1625: Dscharir (r) berichtete: Ich fragte den Gesandten Allahs (s.a.s.) nach dem zufälligen Erblicken von etwas Verbotenem. Er (s.a.s.) sagte: “Wende deinen Blick davon ab!” (Muslim)

Hadith 1626: Umm Salama (r) berichtete: Einmal, nachdem die Anordnung für die muslimischen Frauen – Hidschab (Kopftuch) zu tragen – erlassen wurde, saß ich beim Gesandten Allahs (s.a.s.) und (seine Frau) Maimuna war anwesend, als Ibn Umm Maktum eintraf. Da sagte der Prophet (s.a.s.): “Bedeckt euch vor ihm!” Wir fragten: O Gesandter Allahs, ist er denn nicht blind und weder sieht er uns, noch weiß er von uns? Der Prophet (s.a.s.) erwiderte: “Und seid ihr beide etwa blind? Seht ihr ihn etwa nicht?”
(Abu Dawud, und At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: Ein guter bis starker Hadith)

Hadith 1627: Abu Sa‘id (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Der Mann soll nicht auf die Schamteile eines Mannes blicken, und die Frau soll nicht auf die Schamteile einer Frau blicken. Auch der nackte Mann soll nicht zu einem anderen Mann in ein Kleid (Decke) hineinschlüpfen, und die nackte Frau soll nicht zu einer anderen Frau in ein Kleid (Decke) hineinschlüpfen. (Muslim)