Kapitel 295 Das Verbot des Rasierens eines Teiles des Kopfes, wobei…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 295 Das Verbot des Rasierens eines Teiles des Kopfes, wobei einige Haarbüschel stehengelassen werden und die Erlaubnis für Männer, nicht aber für Frauen, sich den Kopf zu rasieren

Hadith 1638: Ibn ‘Umar (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) die Qaza‘-Frisur (Teilrasur) verboten hat. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1639: Ibn ‘Umar (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sah einen Knaben, dessen Haare teils rasiert und teils nicht rasiert waren. Er (s.a.s.) verbot solch eine Frisur und sagte: “Schneidet das Ganze oder lasst das Ganze!”
(Abu Dawud, mit einer starken Überlieferungskette gemäß der Kriterien der beiden Imame Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1640: ‘Abdullah ibn Dscha‘far (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) den Familienmitgliedern des Dscha‘far (r) drei Tage Zeit gab, dann kam er zu ihnen und sagte: “Ab heute hört ihr auf, meinen (verstorbenen) Bruder (Bruder im Islam) zu beweinen.” Dann sagte er (s.a.s.): “Bringt mir die Kinder meines Bruders!” ‘Abdullah (r) berichtete: Man brachte uns zu ihm (s.a.s.), wobei wir wie Küken aussahen. Er (s.a.s.) sagte: “Holt mir den Haarschneider!” So befahl er (s.a.s.) ihm, uns die Köpfe zu rasieren.
(Abu Dawud, mit einer starken Überlieferungskette gemäß den Kriterien der beiden Imame Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1641: ‘Ali (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) der Frau verboten hat, ihren Kopf zu rasieren. (An-Nasa’i)