Kapitel 296 Die Unzulässigkeit der Verlängerung der Haare (durch anderes Haar)…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 296 Die Unzulässigkeit der Verlängerung der Haare (durch anderes Haar), des Tätowierens und des Feilens der Zähne

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Sie rufen nichts als weibliche (Götzen als Fürbitter) statt Seiner an, doch ist er nur ein hartnäckiger Teufel, den sie anrufen. Verflucht hat ihn Allah, doch er versprach: Ich werde bestimmt einen vorbestimmten Teil Deiner Diener versklaven. Ich werde sie wahrlich in die Irre führen, sie mit leeren Wünschen speisen und ihnen befehlen, dass sie in die Ohren der Schlachttiere schneiden (1) und ihnen befehlen, die Schöpfung Allahs zu verändern.) (2) (4:117-119)

(1) Geweihten Tieren schnitten vorislamische Heiden ins Ohr und haben verboten, dass sie geritten wurden. Eine Entstellung, die der Islam verbietet.
(2) z.B.: Das Klonen von Lebewesen in jeder Hinsicht ist heute eine Tatsache geworden.

Hadith 1642: Asma’ (r) berichtete, dass eine Frau den Propheten (s.a.s.) fragte: O Gesandter Allahs, meine Tochter erkrankte an Masern und ihre Haare fielen aus. Ich bin dabei, sie zu verheiraten. Sollte ich ihre Haare (durch fremdes Haar) verlängern? Daraufhin sagte er (s.a.s.): “Allah verflucht die (Haar-) Binderin sowie diejenige, die dies trägt.” (Al-Bukhari und Muslim)

In einer anderen Version steht: “sowie diejenige, die sich das Haar verlängern lässt.”

Hadith 1643: Humaid ibn Abdur- Rahman (r) berichtete, dass er Mu’awia (r) sagen hörte – in dem Jahr als er die Wallfahrt nach Mekka vollzog – er stand auf der Kanzel, griff nach einem Toupet, das einer der Wachsoldaten in der Hand hielt und rief: O Leute Medinas! Wo sind bloß eure Gelehrten? Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.) solches verbieten und sagen: “Wahrlich, die Kinder Israels gingen zugrunde, als ihre Frauen anfingen sich solcher Dinge zu bedienen!” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1644: Ibn ‘Umar (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) diejenige verfluchte, die (künstliches) Haar herstellt oder trägt und diejenige, die tätowiert oder sich tätowieren lässt. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1645: Ibn Mas’ud (r) sagte: Allah verflucht diejenigen Frauen, die andere Frauen tätowieren und sich tätowieren lassen, (1) die Frauen die sich Augenbrauen auszupfen und solche, die die Zähne wegen Schönheit feilen, oder andere Veränderungen an der Schöpfung Allahs vornehmen. Daraufhin sagte eine Frau zu ihm: Wieso? Er sagte: Warum sollte ich nicht verfluchen, was der Gesandte Allahs (s.a.s.) verflucht hat? Und in Allahs Buch heißt es: (Und was auch immer der Gesandte Allahs euch gibt, das nehmt an; und was auch immer er verbietet, sollt ihr unterlassen.) (59:7) (Al-Bukhari und Muslim)

(1) Das Verbot von Tätowieren (ist Körperverstümmelung) umfasst Männer und Frauen, und es wurde nicht überliefert, dass es den Männern erlaubt ist.