Kapitel 297 Es ist verboten, graues Haar vom Bart und Kopf bei Erwachsenen…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 297 Es ist verboten, graues Haar vom Bart und Kopf bei Erwachsenen, sowie die ersten Barthaare eines jungen Mannes auszuzupfen

Hadith 1646: ‘Amru ibn Schu‘aib (r) berichtete von seinem Vater (r), dass sein Großvater (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) hat gesagt: “Zupft nicht die grauen Haare aus, denn sie sind des Muslims Licht am Tag der Auferstehung.”
(Abu Dawud, At-Tirmidhi und An-Nasa’i mit guter Überlieferungskette. At-Tirmidhi sagt: Es ist ein guter Hadith.)

Hadith 1647: ‘Aischa (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wer eine Tat verrichtet die unserer Sache widerspricht, so wird diese zurückgewiesen.” (Muslim)