Kapitel 299 Es ist unerwünscht, mit nur einem Schuh oder einer Socke zu laufen…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 299 Es ist unerwünscht, mit nur einem Schuh oder einer Socke zu laufen, sowie es unerwünscht ist, Schuhe oder Socken im Stehen anzuziehen, es sei denn für beides gibt es einen plausiblen Grund

Hadith 1649: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Keiner von euch soll laufen, wenn er nur einen Schuh anhat. Entweder zieht er beide Schuhe an, oder er zieht beide Schuhe aus!” (Al-Bukhari und Muslim)

In einer weiteren Überlieferung steht: “oder er soll barfuß laufen!”

Hadith 1650: Abu Huraira (r) berichtete, dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Wenn ein Sandalenriemen des einen von euch gerissen ist, soll er nicht mit dem anderen laufen, bis er den gerissenen repariert hat.” (Muslim)

Hadith 1651: Dschabir (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) es als unerwünscht erklärte, dass man sich die Schuhe im Stehen anzieht. (1)
(Abu Dawud, mit einer guten Überlieferungskette)

(1) Es ist besser, die Schuhe im Sitzen anzuziehen, um nicht zu Fall zu kommen.