Kapitel 300 Das Verbot ins Bett zu gehen, wenn offenes Feuer bzw. eine Öllampe usw…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 300 Das Verbot ins Bett zu gehen, wenn offenes Feuer bzw. eine Öllampe usw. in der Wohnung brennt

Hadith 1652: Ibn ‘Umar (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: “Lasst kein Feuer in euren Häusern brennen, wenn ihr schlaft.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1653: Abu Musa Al-Asch‘ari (r) berichtete: Ein Haus in Medina brannte nachts mit samt seinen Bewohnern nieder. Als man dem Gesandten Allahs (s.a.s.) davon erzählte, sagte er: “Wahrlich dieses Feuer ist ein Feind für euch, also löscht es, wenn ihr schlafen geht.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1654: Dschabir (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Deckt die Essgefäße zu, verschnürt die Wasserschläuche, schließt die Tür ab und löscht die Öllampen aus, denn eine Maus könnte den Docht mit sich ziehen und die Hausbewohner in Brand setzen; und der Satan öffnet keine verschnürten Wasserschläuche, öffnet keine (verschlossenen) Türen und deckt keinen Behälter auf. Findet man nichts außer einem Zweig, so soll er ihn auf den Behälter quer legen und den Namen Allahs erwähnen.” (Muslim)