Kapitel 302 Die Unzulässigkeit der Totenklage, sich selbst ins Gesicht zu schlagen…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 302 Die Unzulässigkeit der Totenklage, sich selbst ins Gesicht zu schlagen, seine Kleider zu zerreißen, die Haare auszureißen oder abzurasieren und der Wehklage

Hadith 1657: ‘Umar ibn-ul-Khattab (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: “Der Tote wird in seinem Grab bestraft, wegen der Wehklage über ihn.” (Al-Bukhari und Muslim)

In einer anderen Version steht: “solange man über ihn Wehklagen erhebt.”

Hadith 1658: Ibn Mas’ud (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Zu uns gehört keiner der sich ohrfeigt, sein Kleid zerreißt und die Wehklagen der Dschahiliya (der vorislamischen Heiden) heraufbeschwört.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1659: Abu Burda (r) berichtete: Als Abu Musa erkrankte und bewusstlos war und sein Kopf im Schoß seiner Frau lag, begann sie laute Wehklagen zu erheben, was er nicht verhindern konnte. Als er zu sich kam sagte er: Ich habe nichts zu schaffen mit dem was der Gesandte Allahs (s.a.s.) verabscheut hat. Wahrlich, der Gesandte Allahs (s.a.s.) verabscheute diejenige, die laute Wehklagen erhebt oder diejenige, die sich den Kopf rasiert, oder die sich das Kleid zerreißt. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1660: Al-Mughira ibn Schu‘ba (r) berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen: “Wer mit Wehklagen beweint wird, wird am Tag der Auferstehung bestraft.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1661: Umm ‘Atiyya Nusaiba (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) nahm uns bei unserem Treueid ab, dass wir das Wehklagen unterlassen würden. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1662: An-Nu’man ibn Baschir (r) berichtete: Als ‘Abdullah ibn Rawaha (r) bewusstlos lag, begann seine weinende Schwester lautes Wehklagen, wie «O mein (Schutz)- Berg! O Soundso! O Soundso» zu erheben und seine Vorzüge und ihren Verlust zu betonen. Als er zu sich kam, sagte er zu ihr: Was auch immer du (über mich) sagtest, ich wurde danach gefragt: Bist du wirklich so? (Al-Bukhari)

Hadith 1663: Ibn ‘Umar (r) berichtete: Sa‘d ibn ‘Ubada (r) erkrankte, da besuchte ihn der Gesandte Allahs (s.a.s.) in Begleitung der Gefährten Abdurrahman ibn ‘Auf, Sa‘d ibn Abi Waqqas und ‘Abdullah ibn Mas’ud. Als der Gesandte Allahs (s.a.s.) sein Zimmer betrat, war er (r) gerade bewusstlos, da fragte er (s.a.s.): “Ist er schon gestorben?” Man antwortete: Nein, O Gesandter Allahs. Daraufhin weinte der Gesandte Allahs (s.a.s.). Als die Gefährten sein Weinen sahen, weinten sie auch, da sagte er (s.a.s.) zu ihnen: “Hört bitte gut zu! Wahrlich, Allah bestraft nicht für das Tränenvergießen oder die Herzenstrauer, aber wegen dieser – und zeigte auf seine Zunge – bestraft Er oder hat Er Erbarmen.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1664: Abu Malik Al-Asch‘ari (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Diejenige, die lautes Wehklagen erhebt und dies vor ihrem Tod nicht bereut hat, wird am Tag der Auferstehung in einem Gewand aus Teer und einem Unterhemd aus Räude (Krätze) vorgeführt.” (Muslim)

Hadith 1665: Usaid ibn Abi Usaid at- Tabi‘iy (r) berichtete: Eine von den Frauen, denen der Gesandte Allahs (s.a.s.) den Treueid abnahm sagte: Zu jenem Treueid, den der Gesandte Allahs (s.a.s.) uns abnahm und ihm nicht ungehorsam zu werden in dem was Recht ist, gehörte: Dass wir unsere Gesichter nicht zerkratzen, keine Wehklage erheben, unsere Kleider nicht zerreißen, und unsere Haare nicht offen tragen. (Abu Dawud, mit einer guten Überlieferungskette)

Hadith 1666: Abu Musa (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Kein Sterblicher stirbt, bei dem man Wehklagen erhebt, wie: O mein (Schutz)-Berg! O mein Herr (Gebieter) usw., ohne dass (die) zwei (bevollmächtigten) Engel ihn vornehmen und ihn unter Schlagen mit den Fäusten in die Brust fragen: Warst du etwa so?”
(At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: Ein guter Hadith)

Hadith 1667: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Zwei Unsitten im Menschen zählen zum Unglauben: Verleugnen der Abstammung und die Totenklage.” (Muslim) (Vgl. Hadith-Nr. 1578)