Kapitel 303 Die Unzulässigkeit der Befragung der Wahrsager, der Astrologen und der Geomantie…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 303 Die Unzulässigkeit der Befragung der Wahrsager, der Astrologen und der Geomantie z.B. Wahrsagerei auf Grund des Malens von Linien im Sand, des Werfens von Kieseln und Gerstenkörnern o.a.

Hadith 1668: ‘Aischa (r) berichtete: Einige Leute fragten den Gesandten Allahs (s.a.s.) nach den Wahrsagern, daraufhin sagte er (s.a.s.): “Das basiert auf nichts!” Man sagte zu ihm: O Gesandter Allahs, sie erzählen uns manchmal einiges was sich auch bewahrheitet. Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): “Jenes was sich davon bewahrheitet ist ein wahres Wort, was der Teufel lauschte und ins Ohr seines Dieners setzte, dann vermischen es die Wahrsager mit einhundert Lügen.” (Al-Bukhari und Muslim)

In einer anderen Version von Bukhari berichtet ‘Aischa (r), dass sie den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Wahrlich, die Engel steigen zu den Wolken hinab mit den im Himmel getroffenen Entscheidungen. Der Satan der heimlich lauscht hört dies und flüstert dies den Wahrsagern zu, die sie dann mit hundert Lügen von sich selbst mischen.”

Hadith 1669: Safiyya bint Abi ‘Ubaid überlieferte von einigen Frauen des Propheten (s.a.s.), dass dieser gesagt hat: “Wer sich zu einem Wahrsager begibt und ihn nach irgendetwas fragt und ihm Glauben schenkt, dem werden seine Gebete vierzig Tage lang nicht angenommen.” (Muslim)

Hadith 1670: Qabisa ibn-ul-Mukhariq (r), berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen: “Wahrsagerei auf Grund des Vogelfluges, d.h. schlechtes oder gutes Omen auf Grund dessen, zählen zum teuflischen Aberglauben.”
(Abu Dawud, mit einer guten Überlieferungskette)

Hadith 1671: Ibn ‘Abbas (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Wer sich Wissen von der Astrologie aneignet, der hat sich einen Teil der Magie angeeignet, und dies wächst, je mehr er lernt.”
(Abu Dawud, mit einer starken Überlieferungskette)

Hadith 1672: Mu’awiya ibn ul-Hakam (r) berichtete: Ich sagte: O Gesandter Allahs (s.a.s.), ich bin erst neulich aus der Dschahiliyya ausgetreten und Allah hat (uns) den Islam geschickt, aber einige Männer von uns besuchen noch die Wahrsager. Er (s.a.s.) sagte: “Also besuche du sie nicht!” Ich sagte: Und einige Männer von uns glauben an Omen (auf Grund des Vogelfluges). Er (s.a.s.) sagte: “Dies ist eine Sache, die sie in ihren Herzen fühlen, doch sie sollen sich dadurch von nichts (d.h. von ihrem Vorhaben) abbringen lassen!” Ich sagte: Und einige Männer von uns malen Striche in den Sand. Er (s.a.s.) sagte: “Früher hat ein Prophet auch Striche in den Sand gemalt; wer es also dementsprechend tun würde, könnte auch Recht haben.” (1) (Muslim)

(1) Früher pflegten die Araber, wenn sie etwas zu erledigen hatten, mehrere Striche in den Sand zu malen. Dann begannen sie, diese Striche nacheinander planlos zu löschen; wenn eine gerade Anzahl von Strichen übrigblieb, pflegten sie von ihrem Vorhaben abzulassen. Wenn eine ungerade Anzahl verblieb, setzten sie ihr Vorhaben um. In diesem Hadith erklärte der Gesandte (s.a.s.) seinen Gefährten, dass es einen Propheten gab, der solche Striche in den Sand gemalt hat, doch er (s.a.s.) hat nicht erklärt, wie dieser diese Striche malte. Das bedeutet, dass er (s.a.s.) verboten hat, solche Striche in den Sand zu malen, denn es öffnet die Tür für den Glauben an schlechte Omen.

Hadith 1673: Abu Mas’ud al-Badri (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) den Erlös aus dem Verkauf des Hundes, dem Brautgeld der Hure, und aus dem Honorar des Wahrsagers verboten hat. (1) (Al-Bukhari und Muslim)

(1) Das heißt, dass der Muslim dies als schmutziges, verbotenes Geld betrachten soll, das er zu meiden hat.