Kapitel 311 Die Untersagung des Moschee-Besuches für denjenigen, der Knoblauch…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 311 Die Untersagung des Moschee-Besuches für denjenigen, der Knoblauch, Zwiebeln, Lauch o.a. gegessen hat, außer wenn es unumgänglich ist

Hadith 1701: Ibn ‘Umar (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wer von dieser Pflanze gegessen hat – er meinte den Knoblauch soll sich ja nicht unserer Moschee nähern!” (Al-Bukhari und Muslim)

In einer Überlieferung Muslims steht: “unseren Moscheen…”

Hadith 1702: Anas (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: “Wer von dieser Pflanze (Knoblauch) gegessen hat, soll sich ja nicht uns nähern und mit uns gemeinsam beten!” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1703: Dschabir (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: “Wer Knoblauch oder Zwiebeln gegessen hat, soll sich von uns – oder von unserer Moschee – fernhalten!” (Al-Bukhari und Muslim)

In einer Überlieferung Muslims steht: “Wer Knoblauch, Zwiebeln oder Schnittlauch gegessen hat, soll sich von uns – oder von unserer Moschee – fernhalten, denn die Engel empfinden Übelkeit vor dem, was der Mensch als Übelkeit empfindet.”

Hadith 1704: ‘Umar ibn-ul-Khattab(r) sagte in einer seiner Freitagspredigten: Dann esst ihr zwei Pflanzen, die ich nicht anders als abscheulich finde: Knoblauch und Zwiebeln. Ich habe gewiss gesehen, wie der Gesandte Allahs (s.a.s.) befahl, denjenigen, der danach roch, aus der (Propheten-) Moschee zu entfernen und bis zum (Friedhof-) Al-Baqi‘ zu bringen. Darum soll derjenige, der sie isst, sie vorher durch Kochen unschädlich machen! (Muslim)