Kapitel 313 Das Verbot des Schneidens von Haaren und Nägeln während der ersten zehn Tage…

(1) Der 12. Monat des islamischen Kalenders, in dem der Hadsch (Pilgerfahrt) stattfindet. Der 10. Tag des Monats ist ‘Idu-l-adha (Opferfest).

Vollständige Überschrift:
Kapitel 313 Das Verbot des Schneidens von Haaren und Nägeln während der ersten zehn Tage von Dhul- Hidscha (1) für denjenigen, der ein Opfertier schlachten will, bevor er es geopfert hat

Hadith 1706: Umm Salama (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wenn der Neumond des Dhul-Hidscha erscheint und einer von euch ein Schlachttier darbringen will, dann soll er weder seine Haare noch Nägel schneiden, bis er das Schlachttier geopfert hat.” (Muslim)