(1) Der 12. Monat des islamischen Kalenders, in dem der Hadsch (Pilgerfahrt) stattfindet. Der 10. Tag des Monats ist ‘Idu-l-adha (Opferfest).
Vollständige Überschrift:
Kapitel 313 Das Verbot des Schneidens von Haaren und Nägeln während der ersten zehn Tage von Dhul- Hidscha (1) für denjenigen, der ein Opfertier schlachten will, bevor er es geopfert hat
Hadith 1706: Umm Salama (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wenn der Neumond des Dhul-Hidscha erscheint und einer von euch ein Schlachttier darbringen will, dann soll er weder seine Haare noch Nägel schneiden, bis er das Schlachttier geopfert hat.” (Muslim)