Kapitel 326 Die Unzulässigkeit, einen Muslim mit ‘O Ungläubiger’ anzureden

Hadith 1732: Ibn ‘Umar (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wenn ein Mann zu seinem Glaubensbruder sagt: ‘O Ungläubiger’, wird diese Bezeichnung auf einen der beiden zutreffen. Ist der Angesprochene tatsächlich so, dann trifft dies zu, andernfalls kehrt dies zu ihm zurück.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1733: Abu Dharr (r) berichtete, dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Wer auch immer einen Menschen als ungläubig bezeichnet, oder zu ihm sagt: ‘O Feind Allahs’ und es stimmt nicht, zu dem kehrt die (Verleumdung) zurück.” (Al-Bukhari und Muslim)