Kapitel 332 Das Missfallen des Bittgebetes: “O Allah, vergib mir, wenn Du willst!”…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 332 Das Missfallen des Bittgebetes: “O Allah, vergib mir, wenn Du willst!” Stattdessen soll man entschieden (um Vergebung) bitten

Hadith 1743: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Keiner von euch soll bitten: O Allah, vergib mir, wenn Du willst! O Allah, habe Erbarmen mit mir, wenn Du willst! Man soll entschieden das Bittgebet aussprechen, denn niemand kann Ihn zwingen!” (Al-Bukhari und Muslim)

In einer (anderen) Überlieferung Muslims steht: “Man soll aber entschieden erbitten und das Begehren eindringlich versichern, denn nichts ist Allah – Erhaben ist Er – zu groß, es zu verleihen.”

Hadith 1744: Anas (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wenn jemand von euch Allah bittet, so soll er um sein Anliegen entschieden bitten und niemals sagen: O Allah, wenn Du willst, gib mir (soundso), denn niemand kann Ihn zwingen!” (Al-Bukhari und Muslim)