Kapitel 339 Die Untersagung, das Gebet abzuhalten, wenn bereits das Essen…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 339 Die Untersagung, das Gebet abzuhalten, wenn bereits das Essen bereit steht und man hungrig ist, oder wenn man dringend seine Notdurft verrichten muss

Hadith 1753: ‘Aischa (r) berichtete, dass sie den Propheten (s.a.s.) sagen hörte: “Das Gebet ist nicht zu verrichten, wenn das Essen serviert wird und wenn man seine Notdurft verrichten muss.” (Muslim)