Kapitel 342 Die Untersagung des Gebetes in Richtung von Gräbern

Hadith 1757: Abu Marthad Kannaz ibn -ul- Husain (r) berichtete, dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Betet nicht in Richtung der Gräber (1) und setzt euch nicht auf dieselben!” (Muslim)

(1) Es ist verboten, in Richtung der Gräber zu beten, sowohl auf dem Friedhof als auch in einer Moschee, in der ein Grab ist. Die Gräber dürfen nicht zu Gebetsstätten genommen werden. Ausgenommen davon ist das Totengebet, das man auf dem Friedhof verrichten darf, wenn es keine Möglichkeit gibt, es in der Moschee aus irgendeinem Grund zu verrichten, (vgl. Hadith 256)