Kapitel 343 Die Untersagung des Passierens vor dem Betenden

Hadith 1758: Abul-Dschuhaim ‘Abdullah ibn-ul-Harith ibn-us- Simma Al-Ansari (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wüsste derjenige, der vor dem Betenden passiert, was er damit verbrochen hat, wäre es ihm lieber vierzig lang zu warten, als vor ihm vorbeizulaufen.” Der Überlieferer sagte: Ich weiß nicht, ob er (s.a.s.) gesagt hat: “Vierzig Tage, oder vierzig Monate oder vierzig Jahre.” (Al-Bukhari und Muslim)