Kapitel 345 Es ist unerwünscht, freiwilliges Fasten auf den Freitag und freiwillige lange Gebete…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 345 Es ist unerwünscht, freiwilliges Fasten auf den Freitag und freiwillige lange Gebete auf die Nacht zum Freitag festzusetzen

Hadith 1760: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: “Bestimmt nicht die Nacht zum Freitag für freiwillige, lange Gebete, und bestimmt nicht den Freitag zum Fasten, außer wenn er inmitten der Fastentage des Fastenden liegt.” (Muslim)

Hadith 1761: Abu Huraira (r) berichtete, dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Keiner von euch hat den Freitag zu fasten, außer zusammen mit einem Tag davor oder danach!” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1762: Muhammad ibn ‘Abbad berichtete: Ich fragte Dschabir (r): Hat der Prophet (s.a.s.) (wirklich) verboten, dass man den Freitag (allein) fastet? Er sagte: Ja! (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1763: Die Mutter der Gläubigen, Dschuwairiya bint Al- Harith (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) sie an einem Freitag besuchte, während sie an jenem Tag fastete, da fragte er: “Hast du gestern gefastet?” Sie sagte: Nein! Er (s.a.s.) erwiderte: “Willst du morgen (auch) fasten?” Sie sagte: Nein! Er (s.a.s.) erwiderte: “Dann brich dein (heutiges) Fasten!” (Al-Bukhari)