Kapitel 346 Die Untersagung des Dauerfastens, indem man zwei Tage oder mehr fastet…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 346 Die Untersagung des Dauerfastens, indem man zwei Tage oder mehr fastet, ohne dazwischen zu essen oder zu trinken

Hadith 1764: Abu Huraira (r) und ‘Aischa (r) berichteten, dass der Prophet (s.a.s.) das Dauerfasten verboten hat. (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1765: Ibn ‘Umar (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) das Dauerfasten verboten hat. Als man zu ihm sagte: Aber du fastest ununterbrochen, erwiderte er (s.a.s.): “Ich bin nicht wie ihr, denn ich werde genährt und getränkt!”
(Al-Bukhari und Muslim, wobei die Überlieferung oben die von Bukhari ist)