Kapitel 347 Das Verbot, auf einem Grab zu sitzen

Hadith 1766: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Sollte einer von euch auf glühender Kohle sitzen, so dass seine Kleider verbrennen und das (Feuer) an seine Haut gelangt, so ist es besser für ihn, als wenn er auf einem Grab sitzt.” (Muslim)