Kapitel 350 Die Unterlassung der Fürbitte, im Falle der Bestrafung für die Übertretung…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 350 Die Unterlassung der Fürbitte, im Falle der Bestrafung für die Übertretung eines qur’anischen Verbotes

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Die Hure und den Hurer, peitscht jeden von beiden mit hundert Hieben, und nicht soll euch Mitleid erfassen angesichts dieser Vorschrift Allahs, so ihr an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag…) (24:2)

Hadith 1770: ‘Aischa (r) berichtete: Die Quraisch waren in großer Sorge um eine Frau aus (dem Stamme) Makhzum, die sich eines Diebstahls schuldig gemacht hatte. Sie sagten: Wer könnte beim Gesandten Allahs (s.a.s.) ein Wort für sie einlegen? Man erwiderte: Wer dürfte dies wagen, außer Usama ibn Zaid, dem Liebling des Gesandten Allahs (s.a.s.). Als Usama ihn daraufhin ansprach, sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): “Du legst Fürsprache ein in einem Fall, der nach der gesetzlichen Strafe Allahs zu behandeln ist?!” Darauf erhob er (s.a.s.) sich, wandte sich den Versammelten zu und sagte: “Ihr Leute! Die Menschen, die vor euch gelebt haben, sind zugrunde gegangen, weil sie wahrlich bei dem vornehmen Menschen, der einen Diebstahl begangen hatte, von einer Bestrafung absahen, während sie den Schwachen wegen desselben Delikts bestraften! Ich schwöre bei Allah! Wenn Fatima, die Tochter Muhammads, sich eines Diebstahls schuldig machen würde, so würde ich ihr die Hand abschlagen (lassen)!” (Al-Bukhari und Muslim)

In einer anderen Überlieferung steht: Da verfinsterte sich das Gesicht des Gesandten Allahs (s.a.s.) und er sagte: “Du legst Fürsprache ein in einem Fall, der nach der gesetzlichen Strafe Allahs zu behandeln ist?!” Darauf bat Usama: Würdest du Allah für mich um Vergebung bitten, O Gesandter Allahs? Danach befahl er (s.a.s.) (das Urteil zu vollstrecken), so wurde ihr die Hand abgeschlagen.