Kapitel 353 Es ist unerwünscht, ein Kind den anderen Kindern bei Schenkungen vorzuziehen

Hadith 1773: An-Nu’man ibn Baschir (r) berichtete, dass sein Vater ihn zum Gesandten Allahs (s.a.s.) brachte und sagte: Ich habe diesem (meinem Sohn) einen Sklaven der mir gehörte, geschenkt! Daraufhin fragte der Gesandte Allahs (s.a.s.): “Hast du (auch) alle deine Kinder in gleicher Weise beschenkt?” Er erwiderte: Nein! Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): “Dann nimm ihn zurück!”
In einer anderen Überlieferung steht: Da fragte der Gesandte Allahs (s.a.s.): “Hast du dies mit allen deiner Kinder getan?” Er sagte: Nein! Er (s.a.s.) sagte: “Fürchtet euch vor Allah, und seid gerecht zu euren Kindern!” Da kehrte mein Vater heim und nahm jenes Geschenk zurück.

In einer anderen Überlieferung steht: Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): “O Baschir, hast du andere Kinder außer diesem?” Er sagte: Ja! Er (s.a.s.) fragte: “Hast du ihnen allen das Gleiche geschenkt?” Er sagte: Nein! Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): “Dann lass mich dies nicht bezeugen, denn ich bezeuge nicht die Ungerechtigkeit!”

In einer anderen Überlieferung steht: “Lass mich nicht die Ungerechtigkeit bezeugen!”

In einer anderen Überlieferung steht: “Such dir einen anderen außer mir, um dies zu bezeugen!” Dann fragte er (s.a.s.): “Erfreut es dich nicht, wenn sie alle im Gehorsam dir gegenüber gleich sind?” Er sagte: Jawohl! Da sagte er (s.a.s.): “Dann (tu es) nicht!” (Al-Bukhari und Muslim)