Kapitel 354 Das Verbot der Trauer einer Frau um einen Mann, außer ihrem Ehegatten…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 354 Das Verbot der Trauer einer Frau um einen Mann, außer ihrem Ehegatten, für mehr als drei Tage. Die Trauer um den Ehegatten dauert vier Monate und zehn Tage

Hadith 1774: Zainab bint Abi Salama (r) berichtete: Ich besuchte die Frau des Propheten (s.a.s.) Umm Habiba (r), als ihr Vater Abu Sufyan ibn Harb (r) starb. Sie ließ sich Parfüm, in welchem sich eine gelbliche Mischung von Duftstoffen befand geben und rieb damit eine Sklavin ein, dann rieb sie ihre eigenen Wangen ein und sagte: Bei Allah! Ich habe nicht das Bedürfnis mich zu parfümieren, aber ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.) auf der Kanzel predigen: “Einer Frau, die an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, ist nicht erlaubt, länger als drei Tage um einen Toten zu trauern, außer um den Ehemann, vier Monate und zehn Tage.” Dann sagte Zainab weiter, ich besuchte Zainab bint Dschahsch (r), als ihr Bruder gestorben war. Sie ließ sich Parfüm bringen und hat sich damit eingerieben und sagte: Bei Allah! Ich habe nicht das Bedürfnis mich zu parfümieren, aber ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.) auf der Kanzel predigen: “Einer Frau, die an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, ist nicht erlaubt, länger als drei Tage um einen Toten zu trauern, außer um den Ehemann, vier Monate und zehn Tage.” (Al-Bukhari und Muslim)