Kapitel 357 Die Untersagung, auf einen Muslim mit einer Waffe u.a. im Spaß wie im Ernst zu zeigen und des Übergebens des gezückten Schwertes

Hadith 1783: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Keiner von euch darf auf seinen Bruder mit einer Waffe zeigen, denn er weiß nicht, ob der Satan seine Hand zum Verderben führt, und somit stolpert er in eine Grube des Höllenfeuers.” (Al-Bukhari und Muslim)

In einer Überlieferung Muslims steht: Abul-Qasim (s.a.s.) (1) sagte: “Wer auf seinen Bruder mit einem eisernen Stab zeigt, den verfluchen die Engel bis er ihn wegwirft, auch wenn der andere sein leiblicher Bruder wäre.”

(1) Al-Qasim war einer der drei Söhne des Propheten (s.a.s.), die als Kinder verstorben sind.

Hadith 1784: Dschabir (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) verboten hat, dass man jemandem ein gezücktes Schwert übergibt.
(Abu Dawud und At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: ein guter Hadith)