Kapitel 36 Unterhalt für die Familienmitglieder

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, für seine Nahrung und Kleidung in angemessener Weise Sorge zu tragen… ) (2:233)

(Wer vermögend ist, soll von seinem Vermögen aufwenden, und der, dessen Versorgung eingeschränkt ist, soll von dem aufwenden, was Allah ihm gegeben hat…) (65:7)

(Und ihr gebt nichts als Spende hin, ohne dass Er es euch ersetzt… ) (34:39)

Hadith 289: Es überlieferte Abu Huraira (r), dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Von dem Geld, das du auf dem Weg Allahs ausgibst, von dem Geld, das du für die Befreiung eines Sklaven ausgibst, von dem Geld, das du ausgibst als Sadaqa für die Armen, und von dem Geld, das du ausgibst für deine Familie, ist der höchste Lohn von dem Betrag zu erwarten, den du für deine Familie ausgegeben hast.” (Muslim)

Hadith 290: Der befreite Sklave des Gesandten Allahs (s.a.s.) Thauban ihn Budschdud (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Das beste (für Allah) ausgegebene Geld ist, was man für seine Familie aufwendet, dann folgt der Betrag, den man für sein Reittier im Dschihad um Allahs willen ausgibt, und dann der Betrag, den man für seine Gefährten um Allahs willen ausgibt.” (Muslim)

Hadith 291: Umm Salama (r) berichtete: Ich fragte den Gesandten Allahs (s.a.s.): Oh Gesandter Allahs, werde ich belohnt werden, wenn ich die Kinder von (meinem verstorbenen Ehemann) Abu Salama versorge? Sie können nicht unversorgt gelassen werden oder hin- und herlaufen (auf der Suche nach Lebensunterhalt). Sie sind doch schließlich meine Kinder. Er (s.a.s.) antwortete: “Ja, du wirst Belohnung bekommen für alles, was du für sie ausgibst.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 292: Von Sa’d ibn Abi Waqqas (r) in seinem langen Hadith Nr.6 in Kapitel-Niyya steht, dass der Prophet (s.a.s.) zu ihm sagte: “Was auch immer du um Allahs willen spendest, dafür wird Allah dich belohnen, und wenn du auch nur einen Bissen Nahrung in den Mund deiner Frau bringst.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 293: Abu Mas’ud al-Badri (r) erzählte, dass der Prophet (s.a.s.) sagte: “Wenn der Mensch aufrichtig etwas für seine Familie ausgibt, in der Hoffnung auf die Vergeltung Allahs, so wird ihm dies zu seinen Gunsten als Sadaqa angerechnet.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 294: ‘Abdullah ibn ‘Amru ibn al-‘As (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Es ist Grund genug, ein Sünder zu sein, wenn jemand die von ihm zu ernährenden Menschen zugrunde gehen lässt.” (Abu Dawud und andere) Dies ist ein gesunder Hadith (sahih)

In seinem Sahih-Werk überliefert ihn Muslim folgendermaßen: “Es ist gewiss eine Sünde, wenn jemand den Unterhalt für jemanden, der von ihm abhängig ist, zurückhält.”

Hadith 295: Abu Huraira (r) überlieferte, dass der Prophet (s.a.s.) sagte: “Kein Tagesanbruch vergeht, ohne dass zwei Engel herabsteigen, und der eine ruft: Oh Allah, vergelte dem Spendenden (seiner Spende) entsprechend! Und der andere ruft: Oh Allah! Füge dem Geizigen (den entsprechenden) Schaden zu!” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 296: Abu Huraira (r) überlieferte auch, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: “Die obere Hand (also die gebende) ist besser als die untere Hand (also die empfangende), und du sollst (beim Geben von Sadaqa) bei denen anfangen, die von dir abhängig sind; und die beste Sadaqa ist die vom Überfluss gegebene; und wer Tugend erstrebt, dem wird sie Allah schenken, und wer Verzicht übt, den wird Allah reich machen.” (Al-Bukhari)