Kapitel 360 Das Missfallen der Lobpreisung einer anwesenden Person, die dadurch verdorben oder eingebildet werden könnte und die Erlaubnis desgleichen, wenn diese Gefahr nicht besteht

Hadith 1788: Abu Musa Al-Asch‘ari (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) hörte, wie ein Mann einen (anwesenden) Mann lobte und ihn dabei übertrieben pries, da sagte er (s.a.s.): “Ihr habt des Mannes Rücken gebrochen” oder “ihn zugrunde gerichtet.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1789: Abu Bakra (r) berichtete: Ein Mann wurde in Anwesenheit des Propheten (s.a.s.) erwähnt, woraufhin ein Dritter den Mann sehr lobte, da sprach der Prophet (s.a.s.): “Wehe dir! Du hast die Kehle deines Freundes zerschnitten!” Er (s.a.s.) wiederholte dies einige Male, dann sprach er: “Sollte jemand von euch jemanden unbedingt loben wollen, so hat er zu sagen: Ich denke, er ist soundso, (wenn er meint, dass dieser wirklich so ist) und Allah führt Rechenschaft über ihn; und wahrlich, keiner genügt zur Rechenschaft mehr als Allah!” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1790: Abu Hammam ibnul- Harith (r) berichtete: Al-Miqdad (r) berichtete, dass ein Mann den ‘Uthman (in dessen Anwesenheit) (r)1 (übertrieben) lobpreiste, da kniete sich Al-Miqdad hin und begann, in dessen Gesicht Staub zu werfen. ‘Uthman (r) fragte ihn: Was ist mit dir los? Er erwiderte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wenn ihr die Lobredner seht, dann streut Sand in ihre Gesichter!” (Muslim)

Es ist zu beachten, dass die obigen Hadithe die Lobpreisung verbieten, wobei es auch über die Erlaubnis der Lobpreisung viele starke Hadithe gibt. Diesbezüglich sagten die Gelehrten: Um zwischen den Hadithen zu kombinieren, sollte man sagen: Wenn der Gelobte über vollständige Frömmigkeit und Überzeugung, Selbstbeherrschung und gründliche Kenntnis verfügt, so dass er nicht in Versuchung kommt eingebildet zu werden und sich nicht dadurch täuschen lässt, dann ist so eine Lobpreisung erlaubt und erwünscht. Wenn aber befürchtet wird, dass die Lobpreisung zu einem dieser Mängel führen könnte, so ist die Lobpreisung in seiner Anwesenheit unerwünscht. An Hand dieser Klarstellung werden die (scheinbar) widersprüchlichen Hadithe behandelt. Zu solchen Hadithen, die die Lobpreisung erlauben, gehört die Äußerung des Gesandten Allahs (s.a.s.) zu Abu Bakr (r)1: “Ich hoffe, du bist einer von ihnen!”, d.h. von den Gläubigen, die von allen Toren des Paradieses gerufen werden, um hineinzugehen; und seine Äußerung (zu Abu Bakr) in einem anderen Hadith: “Du bist keiner von ihnen!” d.h. von den Leuten, die das Gewand aus Hochmut hinunterhängen lassen. Ebenso die Äußerung des Gesandten Allahs (s.a.s.) zu ‘Umar (r)1: “Immer wenn der Satan dich einen Weg beschreiten sieht, beschreitet er einen anderen als deinen!” Die Hadithe über die Erlaubnis der Lobpreisung sind zahlreich, und ich habe im Buch – Das Gedenken Allahs – einige davon erwähnt.