Kapitel 364 Das Verbot des Gebrauchs von Gold- und Silbergefäßen für Essen, Trinken, rituelle Reinigung und Waschung usw.

Hadith 1795: Umm Salama (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Derjenige, der aus Silbergefäßen trinkt, der schluckt das Feuer der Hölle hinunter.” (Al-Bukhari und Muslim)

In einer Überlieferung Muslims steht: “Derjenige, der aus Gold- oder Silbergefäßen isst oder trinkt,”

Hadith 1796: Hudhaifa (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) hat uns verboten, Seiden- und Seidenbrokatkleidung zu tragen und aus Gold- oder Silbergefäßen zu trinken, und er (s.a.s.) sagte: “Diese (Güter) sind für sie (die nicht muslimischen Männer) in dieser Welt, und sie sind für euch im Jenseits bestimmt.” (Al-Bukhari und Muslim)

In einer Überlieferung der beiden Hadith-Sammlungen von Al-Bukhari und Muslim berichtet Hudhaifa (r): Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen: “Ihr sollt weder Seide noch Seidenbrokat tragen, noch aus Gold- und Silbergefäßen trinken oder essen!”

Hadith 1797: Anas Ibn Sirin berichtete: Ich war zusammen mit Anas Ibn Malik (r) bei Zarathustriern (Feueranbeter). Als man ihm (Anas Ibn Malik) Faludhadsch (Süßspeise) auf einer Silberschale servierte, da aß er sie nicht. Daraufhin – auf Anweisung – wurde ihm diese Speise auf einer Khalandsch-Schale (aus Baumheide) serviert, da aß er sie.
(Al-Baihaqi, mit einer guten Überlieferungskette)