Kapitel 366 Es ist untersagt, tagsüber Stillschweigen zu geloben

Hadith 1800: ‘Ali (r) berichtete: Ich habe im Gedächtnis festgehalten, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Keiner zählt als Waise nach der Pubertät, und kein Stillschweigen tagsüber ist zu geloben!” (Abu Dawud, mit einer guten Überlieferungskette)

Bei der Erläuterung dieses Hadithes sagte Al-Khattabi: Das Schweigen tagsüber gehörte zu den vorislamischen Riten, was der Islam verboten hat, und somit wurden die Muslime aufgefordert, Allahs zu gedenken und nur Gutes zu erzählen.

Hadith 1801: Qais Ibn Abi Hazim berichtete: Abu Bakr As-Siddiq (r) besuchte eine Frau namens Zainab aus dem (Stamme) Ahmas, da merkte er, dass sie nicht sprach. Er fragte: Warum spricht sie nicht? Man sagte: Sie pilgerte und verrichtet das Schweigegelübde! Daraufhin sagte er zu ihr: Du sollst reden, denn das Schweigegelübde ist nicht erlaubt, da es zu den Riten der vorislamischen Zeit gehört! Daraufhin redete sie. (Al-Bukhari)