Kapitel 367 Das Verbot der Angabe falscher Abstammung und falschem Schutzverhältnis

Hadith 1802: Sa‘d Ibn Abi Waqqas (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: “Wer wissentlich seine väterliche Abstammung einem Mann außer seinem Vater zuschreibt, dem ist das Paradies verwehrt.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1803: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: “Wendet euch nicht von euren Vätern ab, denn den Vater zu verleugnen ist Unglauben.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1804: Yazid Ibn Scharik Ibn Tariq berichtete: Ich sah und hörte ‘Ali (r) auf der Kanzel predigen: Nein, bei Allah, wir haben kein Buch zu lesen außer dem Buch Allahs, und was diese Schriftrolle enthält. Er breitete diese aus, da waren in ihr einige Sachen erfasst, darunter Altersstufen der Kamele (1), Verletzungen (2), und folgende Anweisung des Gesandten Allahs (s.a.s.):
“Die Medina – von ‘Air bis Thaur (3) – ist ein Heiligtum. Wer darin ein Verbrechen begeht oder einem Verbrecher Unterschlupf gewährt, der verdient den Fluch Allahs, der Engel und der Gesamtheit der Menschen, und von ihm wird Allah am Tag der Auferstehung weder Reue noch Opfergaben annehmen. Die (kollektive) Verantwortung der Muslime ist die Gleiche (für jeden Muslim), so dass der Einfachste unter ihnen sie gewähren soll. Wer den Bund mit einem Muslim bricht, der verdient den Fluch Allahs, der Engel und der Gesamtheit der Menschen, und von ihm wird Allah am Tag der Auferstehung weder Reue noch Opfergaben annehmen. Wer wissentlich seine väterliche Abstammung einem Mann außer seinem Vater zuschreibt, oder einen falschen Schutzstamm (4) angibt, der verdient den Fluch Allahs, der Engel und der Gesamtheit der Menschen, und von ihm wird Allah am Tag der Auferstehung weder Reue noch Opfergaben annehmen.” (Al-Bukhari und Muslim)

(1) Die Altersstufen der Kamele sind wichtig für die Abgabe der Zakat-Steuer u.a.
(2) Gemeint ist die gerechte Vergeltung für Verwundungen; Vgl. Sura 5:45
(3) d.h.: Vom Berg ‘Air bei Medina bis zum Berg Thaur bei Mekka.
(4) Die freigelassenen Sklaven und die nichtarabischen Freien, die den Islam annahmen, wurden in die arabischen Stämme aufgenommen.

Es war eine Art der anerkannten Einbürgerung

Hadith 1805: Abu Dharr (r) berichtete, dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Wer wissentlich seine väterliche Abstammung einem Mann außer seinem Vater zuschreibt, der begeht Untreue; und wer beansprucht, was ihm nicht zusteht, gehört nicht zu uns; und seinen Sitz in der Hölle wird er sicherlich einnehmen. Und wer zu einem Menschen sagt: Du bist ungläubig oder ein Feind Allahs, wobei diese (Anschuldigung) nicht stimmt, auf den fällt diese zurück.” (Muslim)