Kapitel 369 Die Belehrung über das, was der Sünder zu sagen und zu tun hat

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Und sollte dich eine Eingebung vom Satan reizen, so nimm deine Zuflucht bei Allah.) (41:36)

(Diejenigen, die gottesfürchtig sind, so sie eine satanische Versuchung berührt, gedenken Allahs, und sie werden klarer sehen.) (7:201)

(Und diejenigen, die, wenn sie eine Untat begehen oder wider sich selbst Unrecht tun, Allahs gedenken und um Vergebung flehen für ihre Sünden- und wer außer Allah kann Sünden vergeben ? – und die nicht wissentlich beharren in ihrem Tun, für jene ist eine Belohnung durch Vergebung von ihrem Herrn und Gärten, durch welche Ströme fließen, darin werden sie ewig bleiben; und wie schön ist der Lohn der (Wohl) Täter.) (3:135-136)

(Und kehrt reumütig zurück zu Allah allesamt, o ihr Gläubigen, auf dass ihr Erfolg findet!) (24:31)

Hadith 1807: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: “Wer schwört, und sich dabei verspricht, indem er die Al-Lat und Al Uzza (1) ausspricht, der soll sagen: Es gibt keinen Gott außer Allah! Und wer zu seinem Freund sagt: Lass mich mit dir ein Glückspiel spielen, der hat Almosen zu geben!” (Al-Bukhari und Muslim)

(1) Al-Lat und Al-‘Uzza gehörten zu den zweiundzwanzig Gottheiten der vorislamischen Zeit. vgl. auch Sura 53:19