Kapitel 61 Verbot von Geiz und Habsucht (anderen und sich selbst gegenüber)

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Wer also geizig ist und sich selbst genug ist, und das Beste als Lüge verwirft, dem werden Wir (den Weg ins) Unheil leicht machen; und sein Vermögen wird ihm nichts nützen, wenn er zugrunde geht.) (92:8-11)

(Und diejenigen, die vor ihrer eigenen Habsucht bewahrt bleiben, denen wird es wohlergehen) (64:16)

Hadith 563: Dschabir (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Haltet euch fern von Unrecht, denn Unrecht verwandelt sich in Finsternis am Tag des Gerichts. Haltet euch fern von Habsucht, denn die Habsucht hat Völker vor euch zugrunde gerichtet, indem sie sich gegenseitig umbrachten und die verbotenen Dinge für erlaubt erklärten.” (Muslim)