Kapitel 63 Wetteifern in Angelegenheiten des Jenseits und Vermehrung dessen, worin Segen steckt

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

( … darum mögen jene wetteifern, die von Wetteifer erfüllt sind.) (83:26)

Hadith 569: Sahl ihn Sa’d (r) erzählte, dass man dem Gesandten Allahs (s.a.s.) etwas zu trinken brachte und er trank, während rechts von ihm ein Junge saß und links ältere (Männer). Da fragte er den Jungen: “Erlaubst du mir, es an diese (älteren Männer) weiterzugeben?” Der Junge sagte: Nein, bei Allah! Oh Gesandter Allahs, ich werde niemandem gegenüber darauf verzichten, (etwas aus deiner Hand entgegenzunehmen). So gab es der Gesandte Allahs (s.a.s.) ihm in die Hand. (Al-Bukhari und Muslim)
Dieser Junge war Ibn ‘Abbas (r).

Hadith 570: Abu Huraira (r) überlieferte, dass der Prophet (s.a.s.) erzählte: “Während Hiob (as) nackt badete, fielen Heuschrecken aus Gold auf ihn. Hiob versuchte sie mit seinem Gewand einzufangen. Da rief ihn sein Herr: Oh Hiob! Habe Ich dich nicht so reich gemacht, dass du noch danach trachten musst? Er sagte: Oh doch, bei Deiner Macht, aber ich möchte auf den Segen, der von Dir kommt, nicht verzichten.” (Al-Bukhari)