Kapitel 81 Verbot, Herrschaft anzustreben und die freie Wahl, Herrschaft abzulehnen…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 81 Verbot, Herrschaft anzustreben und die freie Wahl, Herrschaft abzulehnen, soweit diese nicht zwingend notwendig ist


Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Diese Wohnstatt des Jenseits! Wir haben sie für diejenigen bereitet, die weder Überheblichkeit begehren auf Erden, noch Unheil stiften wollen. Und der gute Ausgang ist für die Gottesfürchtigen.) (28:83)

Hadith 674: Abu Sa’id Abdur-Rahman ibn Samum (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) zu ihm sagte: “Oh Abdur-Rahman ihn Samura! Bitte nie darum, Herrscher zu sein! Denn wenn man dir ein Amt anträgt, ohne dass du darum ersucht hast, so wird dir dabei geholfen werden; wenn es dir jedoch gewährt wird, nachdem du darum gebeten hast, so wirst du dafür die Verantwortung tragen. Wenn du einen Eid schwörst (etwas zu tun) und du findest später etwas Besseres, so tue das Bessere und leiste Ersatz für deinen Eid.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 675: Abu Dharr (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) zu ihm sagte: “Oh Abu Dharr, ich weiß, dass du schwach bist. Und ich wünsche dir, was ich für mich selbst wünsche. Herrsche nicht (einmal) über zwei Personen und übernimm nicht die Verantwortung für den Besitz einer Waisen.” (Muslim)

Hadith 676: Abu Dharr (r) berichtete, dass er einmal zu dem Propheten (s.a.s.) sagte: Oh Gesandter Allahs! Willst du mich nicht zu einem Herrscher machen? Er (s.a.s.) klopfte mir auf die Schulter und sagte: “Oh Abu Dharr! Du bist schwach und ein Amt ist eine Vertrauensaufgabe. Und am Tag des Gerichts mag es Grund für Scham und Reue darstellen, außer für denjenigen, der ihm gerecht wird und seine Verpflichtungen erfüllt.” (Muslim)

Hadith 677: Abu Huraira(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Gewiss werdet ihr Herrschaft erstreben, doch wird sie euch am Tag des Gerichts nur reuen.” (Al-Bukhari)